Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht muss von manchen Unternehmen veröffentlicht werden. Alle wichtigen Informationen zum Aufbau und den Regelungen.
Die Ursprünge
Der Nachhaltigkeitsbericht (auch CSR-Bericht genannt) ist eine Weiterentwicklung der sogenannten Umweltberichte aus den 1990er Jahren. Da Unternehmen eine gesellschaftliche Verantwortung haben, sollen sie ihre Tätigkeiten und Ziele in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung darlegen. Diese Verantwortung umfasst die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Drei-Säulen-Modell):
- Ökonomie: Wirtschaftlicher Betrieb als Basis für dauerhaftes Engagement
- Ökologie: Schonender Umgang mit der Umwelt und deren Ressourcen
- Soziales: Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Engagements
Was muss in den Nachhaltigkeitsbericht?
Ein guter Nachhaltigkeitsbericht sollte die wichtigen Themen des Unternehmens betrachten und ausführlich behandeln. Darunter fallen folgende fünf Punkte:
- Festhalten des IST-Status und der zukünftigen Strategie
- Definition der Stakeholder und wesentlichen Themen
- Sammlung und Auswertung von relevanten Daten
- Konkrete Zielableitungen und Maßnahmen
- Gestaltung und Verbreitung
Um die wichtigen Aspekte herauszuarbeiten, eignet sich eine Wesentlichkeitsmatrix besonders gut. Hier werden die entscheidenden Kriterien der externen Anspruchsgruppen (z.B. Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Öffentlichkeit, Staat) mit denen des Unternehmens verglichen und grafisch gegenübergestellt. Bei der Ableitung und Definition der daraus resultierenden Ziele ist darauf zu achten, konkrete Zahlen und Zeiträume für deren Umsetzung fest zu legen. Durch vage und allgemein formulierte Aussagen kann schnell der Eindruck von Greenwashing entstehen.
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen?
Welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, wurde bisher im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) festgelegt. Dieses wird von der verschärften Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst. Im Folgenden werden die Regelungen und ihre Inhalte im Detail erklärt.
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)
Laut EU-Richtlinie 2014/95/EU (NFI-Richtlinie) werden bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. Unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) fallen Unternehmen, die folgende Punkte erfüllen:
- Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Unternehmen mit Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder Umsätzen über 40 Millionen Euro
- Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt
Zu Unternehmen von öffentlichem Interesse zählen vor allem Kreditinstitute, Versicherungen und Unternehmen, die an der Börse eines Mitgliedsstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehandelt werden.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Anpassung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) orientiert sich am RUG, beinhaltet jedoch einige Verschärfungen. Unter diese Regelung Unternehmen, die zwei der drei folgenden Punkte erfüllen:
- Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
- Netto-Umsatz über 40 Millionen Euro
- Über 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Alle an der Börse gelisteten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen werden Unternehmen definiert, die mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme maximal 350.000 Euro
- Netto-Umsatz maximal 700.000 Euro
- Maximal 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Abschließende Worte und Ausblick
Es wird deutlich, dass die Erwartungen an Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit steigen. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Politik setzt höhere Maßstäbe. Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Daher macht es für Unternehmen Sinn, sich jetzt schon darauf vorzubereiten und frühzeitig mit diesem zukunftsweisenden Thema zu beschäftigen.
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