Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. guterzweck.net ist ein Projekt von Clemens Mayer für die zur Verfügungstellung von relevanten Informationen für Personen mit Interesse an Nachhaltigkeit und sozialen Themen. Organisationen haben – auf Basis der gegenständlichen AGB – die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen und ihre Aktivitäten über die Kanäle von guterzweck.net zu kommunizieren.

2. Geltungsbereich der AGB

2.1. Die AGB von guterzweck.net bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen von guterzweck.net sowie der von guterzweck.net abgeschlossenen Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

3. Vertragsabschluss

3.1. Angebote durch guterzweck.net sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags des Auftraggebers durch guterzweck.net zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung), wozu auch elektronische Post zählt, zu erfolgen.

4. Inhalt des Vertrags

4.1. guterzweck.net vermarktet die Aktivitäten des Auftraggebers online. Im Vertrag werden dabei die Kosten sowie die Leistungswerte festgelegt. Der Auftraggeber stellt guterzweck.net im Zuge der Zusammenarbeit unverzüglich alle Informationen, Unterlagen und Material zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
4.2. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel zumindest 10 Tage. Der Auftraggeber trägt den Aufwand von guterzweck.net, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers entstehen nach üblichen Stundensätzen. Der Auftraggeber wird guterzweck.net von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
4.3. Alle Leistungen von guterzweck.net (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Strategien, etc.) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen zwei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner für Zustellungen maßgeblichen Adresse unverzüglich guterzweck.net zu melden. Unterlässt der Auftraggeber dies, so gelten Erklärungen ihm gegenüber als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.
4.5. Es ist guterzweck.net gestattet, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.6. guterzweck.net ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Soweit der Auftraggeber guterzweck.net unrichtige Informationen erteilt, haftet der Auftraggeber für entstehende Schäden und Aufwendungen.
4.7. Der Auftraggeber leistet an guterzweck.net in der Regel zu Kooperationsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme. Die restlichen 50% werden nach Beendigung der Kampagne gezahlt. Je nach gebuchter Leistung sind andere Regelungen möglich. Weitere Leistungen werden gesondert abgerechnet.
4.8. Bei jährlich wiederkehrenden Leistungen ist eine Kündigung bis 28 Tage vor Ablauf der Zusammenarbeit möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Zusammenarbeit fortgesetzt. Eine etwaige Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

5. Social Media Kanäle

5.1. guterzweck.net weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Angeboten (z.B. Facebook und Instagram) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Social Media Plattformen sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von guterzweck.net nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. guterzweck.net arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die guterzweck.net aber keinen Einfluss hat. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. guterzweck.net beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Social Media Plattformen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so die Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann guterzweck.net aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

6. Rechte Dritter, Rechte an Kampagnen und Referenznennung

6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, guterzweck.net keine Daten und Inhalte zur Verfügung zu stellen, die die Rechte Dritter, wie insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, etc. verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere auch für Texte, Bilder und Videos, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber garantiert, an den zur Verfügung gestellten Materialen alle Rechte, einschließlich der Bearbeitung und Bezeichnung zu halten. Der Auftraggeber hält diesbezüglich guterzweck.net schad- und klaglos.
6.2. Alle Leistungen von guterzweck.net bleiben im Eigentum von guterzweck.net. Änderungen von Leistungen von guterzweck.net durch den Auftraggeber, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von guterzweck.net zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von guterzweck.net, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von guterzweck.net erforderlich. Dafür steht guterzweck.net eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6.3. guterzweck.net und Clemens Mayer als Inhaber der Plattform sind berechtigt, ihr Firmenzeichen (Logo) als Copyrightvermerk zu nennen. Zudem besteht die Berechtigung, die Produkte und Leistungen zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf den Webseiten guterzweck.net und clemensmayer.at. guterzweck.net und Clemens Mayer sind berechtigt, den Auftraggeber – auch unter Nutzung seiner etwaigen Kennzeichen, Marken, Logos, etc. – als Referenz zu nennen.

7. Honorar

7.1. guterzweck.net erhält innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen nach Beginn einer Kooperation ein Entgelt in Höhe von 50% des Kampagnenbudgets. Abänderungen von dieser Regelung sind je nach gebuchtem Werbepaket möglich, insbesondere bei zusätzlich angebotenen Leistungen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist guterzweck.net berechtigt, die Kooperation vorzeitig aufzulösen.
7.2. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
7.3.. guterzweck.net hat Anspruch auf alle im Zusammenhang mit einer etwaigen Mahnung, Inkasso, Anfragen oder Nachforschungen sowie Rechtsberatung entstehenden Kosten.
7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Ansprüche von guterzweck.net aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche von guterzweck.net schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

8. Preisanpassungen

8.1. guterzweck.net ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen.
8.2. Eine Anpassung wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin zu widersprechen. Macht der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Auftraggeber der Erhöhung, so ist guterzweck.net berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

9. Mittlerrabatte (Agenturprovision)

9.1. Mittlerrabatte werden gewerberechtlich berechtigten Unternehmen unter der Bedingung gewährt, dass diese daraus ihre Kosten decken. Ist dies nicht der Fall (wird z.B. ein Teil der Mittlerrabatte an den Werbekunden weitergegeben), behält sich guterzweck.net die entsprechende Kürzung der Mittlerrabatte vor. Bemessungsgrundlage der Mittlerrabatte ist der um allfällige Rabatte verminderte Werbepreis.
9.2. Der Mittlerrabatt beträgt 10% des Netto-Betrages des jeweiligen Werbepakets.
9.3. Bei wiederkehrenden Leistungen werden grundsätzlich einmalige Mittlerrabatte gewährt. Wiederkehrende Mittlerrabatte erfolgen nur dann, wenn die Agentur als Ansprechperson für guterzweck.net Auftritt.
9.4. Bei Produktkooperationen entfällt der Mittlerrabatt.

10. Vertragsdauer, Kündigung, Auflösung

10.1. Der Vertrag zwischen guterzweck.net und dem Auftraggeber endet mit Ablauf des festgelegten Kooperationszeitraums. Jedenfalls endet der Vertrag 3 Jahre nach dem Tag seines Abschlusses.
10.2. Treten nach Vertragsabschluss Zweifel an der Richtigkeit oder Rechtskonformität auf, behält sich guterzweck.net das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
10.3. Die Parteien sind darüber hinaus dazu berechtigt, den Vertrag aus sonstigen wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein sonstiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird.
b) der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung gegen wesentliche Verpflichtungen (insbesondere fehlende Zahlungen oder fehlende Informationen) verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen.
d) ein Image-Schaden für guterzweck.net eintritt, der zu Beginn der Zusammenarbeit nicht abzusehen war.

11. Gewährleistung, Haftung

11.1. guterzweck.net haftet dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für grob fahrlässiges Verschulden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 50% des Entgelts gemäß Vertrags beschränkt. Ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen sind Personenschäden und Haftung nach zwingenden Haftungsgesetzen. Etwaige Gewährleistung ist ausgeschlossen.
11.2. guterzweck.net haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb des Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet guterzweck.net in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter, höherer Gewalt, Handlungen des Auftraggebers oder durch sonstige, außerhalb der Sphäre von guterzweck.net gelegene Ursachen hervorgerufen wurden. Dies umfasst ebenso vom Auftraggeber aufgestellte Behauptungen, die gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden sowie die Vermarktung von Produkten, die einen Schaden aufweisen, welcher guterzweck.net zum jeweiligen Zeitpunkt nicht bekannt war.

12. Datenschutz

12.1. guterzweck.net verpflichtet sich zur umfassenden Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz der Auftraggeber und garantiert die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG 2018). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von guterzweck.net, abrufbar unter www.guterzweck.net/datenschutz.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vermarktungsvertrag wird der Geschäftssitz des Anbieters der Plattform vereinbart.
14.2. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen guterzweck.net und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart. guterzweck.net ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
Die Geschäftsbeziehung zwischen guterzweck.net und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und dem UN-Kaufrecht.

Stand: November 2023

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