Mutterschutz nach Fehlgeburt in Deutschland

Der Mutterschutz war bisher Frauen mit Kindern vorbehalten. Ein neues Gesetz in Deutschland gesteht ihn auch bei einer Fehlgeburt zu.
Eine belastende Situation
Nach Schätzungen des Bundesverbands für Frauenärzte erleidet jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Das ist ein traumatisches Erlebnis und stellt eine schwere Belastung dar. Man hat sich auf Nachwuchs gefreut und muss realisieren, dass ein Leben vorbei ist, bevor es überhaupt richtig begonnen hat. In Österreich hat man in so einer Situation aktuell keinen Anspruch auf Mutterschutz, oft erfolgt eine Krankschreibung. In Deutschland schlägt man einen ganz anderen Weg ein: Seit Juni 2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt den Anspruch auf Mutterschutz. Das Gesetz gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW). Ab diesem Zeitpunkt haben Frauen zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. SSW sechs Wochen und ab der 20. SSW acht Wochen. Damit gilt die gleiche Regelung wie für alle anderen Frauen.
Engagement zahlt sich aus
Die Betroffenen sind nicht alleine. In den letzten Jahren wurde das Tabuthema öffentlich angesprochen. Superstars wie Jennifer Lawrence, Megan Fox und Chrissy Teigen berichteten in Interviews offen über ihre Fehlgeburten. In Deutschland thematisiert es die Hebamme Zohre Ceylan. Die Autorin Natascha Sagorski war selbst Betroffene und startete im Jahr 2022 eine Petition unter dem Namen Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten. Die erforderlichen Unterschriften 50.000 waren nach kurzer Zeit erreicht. Sagorski trug mit ihrem Engagement maßgeblich dazu bei, dass das Thema die politische Relevanz erreichte und der Gesetzesentwurf Ende Januar 2025 verabschiedet wurde. Es ist ein wunderbares Beispiel dafür, was man mit dem persönlichen Einsatz erreichen kann und ein wichtiger gesellschaftlicher Schritt für alle Mütter, die es nicht werden durften.
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