Raubkunst: Frankreich beschließt Gesetz zur Restitution

Frankreich verabschiedet ein Gesetz zur Rückgabe von Raubkunst. Damit arbeitet das Land seine koloniale Vergangenheit auf.
Frankreich hat einen bedeutenden Schritt im Umgang mit seiner kolonialen Vergangenheit unternommen: Die Nationalversammlung hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe von geraubten Kulturgütern in der Kolonialzeit erleichtern soll. Ziel dieser Regelung ist es, ehemaligen Kolonien Zugang zu Kunstwerken und kulturellen Objekten zu ermöglichen, die ihnen einst unrechtmäßig entzogen wurden. Dabei betrifft das Gesetz vor allem Objekte, die zwischen 1815 und 1972 nach Frankreich gelangten, also noch vor der Einführung internationaler Abkommen zum Schutz von Kulturerbe.
Versprechen des Präsidenten
Die Initiative geht auf ein Versprechen von Präsident Emmanuel Macron aus dem Jahr 2017 zurück. Er hatte angekündigt, afrikanisches Kulturerbe verstärkt in seine Herkunftsländer zurückzuführen. Mit dem neuen Gesetz wird nun ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen, um solche Rückgaben zu organisieren. Künftig können Staaten Anträge stellen, wenn sie die Rückgabe bestimmter Objekte fordern. Die Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass diese unter Zwang oder auf unrechtmäßige Weise erworben wurden. Über einzelne Fälle entscheidet ein spezieller Ausschuss.
Einige Ausnahmen
Allerdings ist das Gesetz nicht umfassend: Bestimmte Kategorien wie militärische Objekte, Archive oder archäologische Funde sind von der Regelung ausgeschlossen. Dennoch wird diese Entscheidung als ein wichtiger Schritt gewertet, um historische Ungerechtigkeiten zumindest teilweise aufzuarbeiten und den Umgang mit kolonialer Raubkunst neu zu gestalten. Ein konkretes Beispiel für solche Rückgaben ist die Übergabe der Trommel Djidji Ayôkwé an die Elfenbeinküste. Insgesamt zeigt sich, dass Frankreich bemüht ist, Verantwortung für seine Vergangenheit zu übernehmen und neue Wege im Umgang mit Raubkunst zu gehen.
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