European Accessibility Act

Der European Accessibility Act stellt Anforderungen an die Barrierefreiheit im digitalen Raum. Wir haben die Details zusammengefasst.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA), auch bekannt als Barrierefreiheitsgesetz, ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie in Europa zu vereinheitlichen. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, barrierefrei zu gestalten. Für bereits bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Das betrifft nicht nur die Hersteller oder Anbieter, sondern auch Importeure. Die Richtlinie ist sehr breit gefasst und gilt sowohl für Hardware, als auch für Software. Der EAA muss von den Staaten in nationales Recht überführt werden.
Barrierefreie Gestaltung von Webseiten
Selbstverständlich sind auch Webseiten von der Richtlinie betroffen. Das soll zu mehr Inklusion beitragen und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung erleichtern. Die genauen Inhalte werden vom durch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt, an deren konkreter Ausarbeitung Menschen mit Behinderung beteiligt sind.
Wen betrifft der European Accessibility Act?
Von der Richtlinie betroffen sind Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Sie müssen unter 10 Mitarbeitende haben und dürfen nicht mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Bei Verletzung können gibt es saftige Strafen. Es droht die Einschränkung oder Untersagung der Bereitstellung oder der Rückruf von Produkten. In Österreich sind sogar Verwaltungsstrafen bis zu 80.000€ vorgesehen.
Weitere Informationen
Während die Barrierefreiheit in der Vergangenheit freiwillig war, wird sie spätestens mit der Einführung des European Accessibility Act zur Pflicht. Das stellt Unternehmen vor neue bürokratische Herausforderungen, die allerdings für Menschen mit einer Behinderung eine Erleichterung bieten. Auf den folgenden Seiten gibt es weitere Informationen für Deutschland sowie auf den Websites der Wirtschaftskammer Österreich eine detaillierte Darstellung sowie eine Checkliste. Eine gute Einführung in dieses Thema bietet auch der Blog Artikel von Aktion Mensch.
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